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   OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04   

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https://dejure.org/2005,14400
OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04 (https://dejure.org/2005,14400)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.01.2005 - 4 U 162/04 (https://dejure.org/2005,14400)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 4 U 162/04 (https://dejure.org/2005,14400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 2 I Nr. 5
    Reichweite des Risikoausschlusses für Motorsport gem. § 2 I Nr. 5 AUB 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 1994 § 2 Abs. 1 4. UAbs.
    Leistungsfreiheit wegen Teilnahme an einer Motorsportveranstaltung in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04
    Soll der Erklärung im konkreten Einzelfall die Bedeutung eines Schuldbestätigungsvertrages zukommen, müssen die Parteien besonderen Anlass zu dessen Abschluss gehabt haben (vgl. BGHZ 66, 250, 254 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1316 ff.; Palandt/Sprau, BGB , 64. Aufl., § 781 , Rdnr. 6, 10; Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 1 - 3).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 85/04

    Haftung des Versicherungsmaklers: Schadenersatzpflicht bei Nichtabschluss einer

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04
    Um eine Übungsfahrt, bei der es eindeutig nicht auf die Höchstgeschwindigkeit ankommt und auch gar nicht ankommen kann, wie beispielsweise bei einer Geschicklichkeitsfahrt oder einem Sicherheitstraining (zu letzterem vgl. OLG Karlsruhe MDR 2004, 1419 ) geht es bei einem Pflichttraining wie hier auch ohne Qualifikation jedenfalls nicht und ging es auch im vorliegenden Fall nicht.
  • OLG Zweibrücken, 27.05.1997 - 5 U 27/94
    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04
    Soll der Erklärung im konkreten Einzelfall die Bedeutung eines Schuldbestätigungsvertrages zukommen, müssen die Parteien besonderen Anlass zu dessen Abschluss gehabt haben (vgl. BGHZ 66, 250, 254 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 1316 ff.; Palandt/Sprau, BGB , 64. Aufl., § 781 , Rdnr. 6, 10; Grimm, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 1 - 3).
  • OLG Celle, 09.10.2003 - 8 U 256/02

    Anspruch auf Gewährung von Versicherungsschutz aus Unfallversicherung; Unfall bei

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04
    Andererseits gilt der Ausschluss nicht nur für Rennen, bei denen es auf die Erreichung einer technisch absolut möglichen Höchstgeschwindigkeit ankommt, sondern auch für die typischen Rennveranstaltungen, bei denen es auf die nach den jeweiligen Strecken- und Situationsbedingungen relativ höchste Geschwindigkeit ankommt (OLG Celle in OLG Report Celle 2004, 240 f. = NJW-RR 2004, 679 ).
  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 122/74

    Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aus Anlaß der Rallye Monte

    Auszug aus OLG Celle, 12.01.2005 - 4 U 162/04
    Deshalb sind beispielsweise Unfälle, die bei Rennen unter Bedingungen des allgemeinen Straßenverkehrs stattfinden, nicht vom Ausschluss erfasst (BGH VersR 1976, 381 ).
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